Informationen zum Projekt
In der jüngeren Vergangenheit hat sich der bundesweite Trend einer Zunahme sogenannter ?Vergnügungsstätten? konsequent fortgesetzt. Bei dem Anstieg der Anzahl solcher Betriebe spielen vor allem die Neuansiedlungen von Spielhallen sowie deren Erweiterung eine wichtige Rolle.
Bei der Genehmigung von Vergnügungsstätten handelt es sich häufig um ein sehr emotional diskutiertes Thema, das jedoch grundsätzlich einer sachlich aufbereiteten Basis bedarf, da ein vollständiger Ausschluss von Vergnügungsstätten nicht möglich ist. Vielmehr müssen städtebauliche Gründe identifiziert werden, um ein Vorhaben an der einen oder anderen Stelle ablehnen zu können. Bislang liegt der Stadt Wülfrath keine gesamtstädtische Konzeption zur Regelung von Vergnügungsstätten vor. Daher wurde die CIMA mit der Erarbeitung eines gesamtstädtischen Vergnügungsstättenkonzeptes beauftragt.
Einordnung des Projektes
Ansprechperson Gudula Böckenholt
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