Informationen zum Projekt
In der Soester Innenstadt soll auf dem Gelände des ehemaligen Finanzamtes ein Objekt mit einer Verkaufsfläche von 6.000 m² realisiert werden. Auf dem planungsrechtlich auszuweisendem Sondergebiet soll die Warengruppe Bekleidung€œ bis zur maximal zulässigen Verkaufsfläche angeboten werden. Eine Verkaufsflächenbegrenzung besteht hingegen für sonstige Sortimente€œ: sie sind auf maximal 1.500 m² zu begrenzen. Die Stadt Soest hat die cima im Februar 2012 beauftragt, eine gutachterliche Bewertung der absatzwirtschaftlichen als auch städtebaulichen Auswirkungen des Vorhabens auf die ausgewiesenen Zentren der Stadt Soest und den Zentren im erwarteten Einzugsgebiet zu erarbeiten. Neben einer Nachfrage- und Angebotsanalyse der Warengruppe žBekleidung/ Wäscheœ stehen eine ökonomische und städtebauliche Auswirkungsanalyse als auch eine gutachterliche Stellungnahme zu den geplanten sonstigen Sortimenten im Mittelpunkt der Untersuchung.