Informationen zum Projekt
Die zum Kreis Pinneberg gehörende Stadt Quickborn übernimmt imzentralörtlichen System des Landes Schleswig-Holstein die Funktion eines Stadtrandkerns 1. Ordnung mit Teilfunktionsbereich eines Unterzentrums. Die Neufassung des Einzelhandelskonzeptes soll dabei einen Orientierungsleitfaden und ein Handlungsprogramm für die zukünftige Entwicklung des Einzelhandelsstandortes Quickborn darstellen. Ziel des Konzeptes ist die Optimierung der Versorgungssituation, die Komplettierung des Angebotsmix und die qualitative Entwicklung des Bestandes. Darüber hinaus soll das Einzelhandelskonzept als Entscheidungsgrundlage für künftige Ansiedlungswünsche dienen und eine notwendige Planungs- und Rechtssicherheit zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Rahmen der Bauleitplanung schaffen. Neben einer Einzelhandelsbestandsanalyse wurden zusätzlich noch die ergänzenden Analysebausteine Passanten- und Bürgerbefragung, Online-Befragung, Kundenfrequenzzählung, City-Quality-Check und eine Online-Check der Einzelhändler durchgeführt.
Ansprechperson Julia Lemke
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