Informationen zum Projekt
Innerhalb der Südstadt von Oerlinghausen wird bereits seitlängerem die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters mit einer Verkaufsfläche von 1.600 m² an der Holter Straße verfolgt. In vorherigen Gutachten wurde der Standort bereits als Nahversorgungszentrum klassifiziert, womit die Ansiedlung eines derartigen Marktes grundsätzlich in Betracht kommt. Fachgutachten, die im Rahmen des erforderlichen Bebauungsplanverfahrens eingereicht wurden, kamen bezüglich der Stadt- und Regionalverträglichkeit des Vorhabens jedoch zu widersprüchlichen Aussagen. Auf Grundlage einer rechtsgutachterlichen Stellungnahme durch die Interkommunale Rechtsagentur Lippe (IKR) beschloss die Stadt Oerlinghausen das Bebauungsplanverfahren weiter zu verfolgen und beauftragte die cima mit der Fortschreibung des Einzelhandles- und Zentrenkonzeptes sowie einer stadtverträglichen Dimensionierung möglicher Einzelhandelsnutzungen an der Holter Straße.