Informationen zum Projekt
Die Stadt Mendig verfolgt dieEntwicklung eines Gewerbeparks an der A 61. Da Bauvoranfragen mit dem Hinweis auf einen Verstoß gegen das sogenannte Agglomerationsverbot abgelehnt wurden, kam es zum Klageverfahren. Für die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe fordert das Landesentwicklungsprogramm eine begründete Liste, in der zentren- und nicht-zentrenrelevante Sortimente definiert werden. Die CIMA wurde daher von der Verbandsgemeinde Mendig beauftragt, eine Liste mit innenstadttypischen Sortimenten abzuleiten und aufzustellen.