Stellungnahme zur Überprüfung möglicher überörtlicher Raumbedeutsamkeit

Dorfen

Informationen zum Projekt

Im Rahmen der Erweiterung eines bereits in Dorfen ansässigen Lebensmitteldiscounters sind neben der Bauleitplanung außerdem die Vorgaben der Landesplanung (LEP Bayern) zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang ergab sich im Hinblick auf die gemäß LEP am Standort maximal zulässigen Verkaufsflächen folgender Prüfungsbedarf: Der Lebensmitteldiscounter befindet sich als Teil eines Fachmarktzentrums in räumlich-funktionalem Zusammenhang mit weiteren Nahversorgungsbetrieben. Bei der Berechnung der gemäß Landesplanung zulässigen Verkaufsflächen ist zu berücksichtigen, ob der Lebensmitteldiscounter solitär zu betrachten ist oder i.S. der Landesplanung mit den weiteren Betrieben am Standort als Agglomeration eingestuft werden muss. Dies ist davon abhängig, ob der Lebensmitteldiscounter bzw. die weiteren Betriebe im Fachmarktzentrum als „erheblich überörtlich raumbedeutsam“ zu bewerten sind.  Gegenstand der Untersuchung war demnach zu beurteilen, ob aus Gutachtersicht eine erhebliche überörtliche Raumbedeutsamkeit vorliegt. Dies erfolgte u.a. auf Basis einer POS-Befragung am Planstandort.

Schlagwörter:
Raumbedeutsamkeit, Stellungnahme
Räumlicher Bezug:
Immobilie
Bundesland:
Bayern
Einwohnerzahl:
14.732
Projektstart:
2018

Ansprechperson Susanne André

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