Vergnügungsstättenkonzept

Alfeld (Leine)

Informationen zum Projekt

Nach Ablauf der 5-jährigen Übergangsfrist der Änderungen des Glücksspielstaatsvertrages von 2012 müssen unzulässige Spielhallen zum 1. Juli 2017 schließen. In einigen Städten werden dann mehr als die Hälfte der ansässigen Spielhallen leer stehen. Die Nachnutzung der Leerstände ist eine Herausforderung für die Kommunen. Städtebauliche Entwicklungskonzepte können hierzu – losgelöst von den o.g. Gesetzen – Planungssicherheit für die Kommunen schaffen.     Für eine gezielte räumliche Steuerung der Entwicklung von Vergnügungsstätten bedarf es einer von Einzelfällen unabhängigen übergeordneten Konzeption, mit der eine einheitliche und rechtssichere Beurteilungsgrundlage für den Umgang mit Vergnügungsstätten in der Stadt Alfeld geschaffen wird. Diese schafft sowohl innerhalb der Politik und Stadtverwaltung als auch bei den privaten Akteuren (Immobilieninhaber, Spielhallenbetreiber, aber auch betroffene Bürger und Gewerbetreibende) Planungs- und Investitionssicherheit. In Alfeld wurden zuletzt zusätzlich zu den bestehenden Standorten in der Innenstadt und im Gewerbegebiet weitere Standorte beantragt.

Alfeld (Leine): Vergnügungsstättenkonzept

Einordnung des Projektes

Thema:
Immobilienentwicklung, Stadtentwicklung
Schlagwörter:
Vergnügungsstätten
Räumlicher Bezug:
Stadt
Bundesland:
Niedersachsen
Einwohnerzahl:
19.000
Projektstart:
2017

Ansprechperson Martin Kremming

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Martin Kremming

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