Die Stadt Starnberg hat vor
dem Hintergrund der dynamischen Entwicklungen des Einzelhandels und des
steigenden Konkurrenzdrucks eine Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes aus
dem Jahr 2005 beauftragt, um auch zukünftig eine geordnete städtebauliche Entwicklung
sowie wirtschaftliche Prosperität sicherstellen zu können. Das Einzelhandelskonzept
wurde als fachgutachterlicher Teil eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
(ISEK) aktualisiert. Neben der Darstellung der Einzelhandelsentwicklung seit
2005 und Entwicklungspotentialen sowie der Fortschreibung von
Handlungsempfehlungen wurden im Rahmen der Fortschreibung die Zentralen Versorgungsbereiche
der Stadt Starnberg abgegrenzt. Das Konzept trägt den neuen Rahmenbedingungen
des Bundesbaurechts wie auch den jüngsten bundesverwaltungsgerichtlichen
Urteilen Rechnung und enthält planerische Empfehlungen, die im Rahmen der Bauleitplanung
unterstützenden Begründungs- und Abwägungsdirektive darstellen.