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Mit der Eröffnung des seemaxx im nördlichen Innenstadtgebiet von Radolfzell ist im Oktober 2006 ein Kundenmagnet mit regionaler bis überregionaler Ausstrahlung ans Netz gegangen.
Mit der von der CIMA im März 2008 und Februar 2010 vorgelegten Gutachten erfolgte eine (raumordnerische) Beurteilung der positiven und negativen Auswirkungen, welche mit der Ansiedlung des seemaxx unter handels- sowie stadtentwicklungsbezogenen Aspekten eingetreten sind. Für das seemaxx ist eine Erweiterung der Verkaufsfläche auf rund 10.000 qm geplant.
Da nach dem Einzelhandelserlass Baden-Württemberg Herstellerverkaufszentren in Mittelzentren nur bis zu einer Verkaufsflächengröße von 4.500 qm zulässig sind, ist zu prüfen, unter welchen planerischen und rechtlichen Voraussetzungen eine Abweichung von den Vorgaben des Einzelhandelserlasses möglich ist.
Im Rahmen der Durchführung des aktuellen Genehmigungsverfahrens werden von der CIMA folgende Punkte bearbeitet:
• Teilnahme an Informationsveranstaltungen und Abstimmungsterminen mit den Fachbehörden bzw. den im Genehmigungsprozess einbezogenen weiteren Institutionen (z.B. Einzelhandelsverband, Regionalverband, IHK)
• Fachliche Prüfung der im Zuge des Beteiligungsverfahrens eingehenden Stellungnahmen (Anregungen und Bedenken)
• Präzisierung der CIMA-Gutachten 2008 + 2010 nach Einzelsortimenten
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