|
In der Stadt Feuchtwangen wurde von der CIMA die Verträglichkeit der Erweiterung eines Lebensmittelmarktes untersucht. UnterZugrundelegung der Prüfkriterien des § 11 Abs. 3 BauNVO sowie der Handlungsanleitung zur landesplanerischen Überprüfung von Einzelhandels-großprojekten in Bayern 2002 wurden für die geplanten Erweiterungen die möglichen raumordnerischen, städtebaulichen und versorgungsbezogenen Auswirkungen analysiert.
|