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Die Hansestadt Lübeck verfügt bereits über ein Einzelhandelskonzept. In Ergänzung dazu wurde nun ein Zentren- und Nahversorgungskonzept erstellt. Auf der Grundlage dieses Zentren- und Nahversorgungskonzepts soll künftig die Entwicklung der Zentren, die Standortbewertung von Einzelhandelsvorhaben sowie die bauleitplanerische Steuerung des Einzelhandels erfolgen. Dabei wurden insbesondere die Novellierungen des Baugesetzbuches 2004 und 2007 berücksichtigt, welche die zentralen Versorgungsbereiche zum Inhalt haben. Der Gesetzgeber legt u.a. mit § 34 BauGB und § 11 III BauNVO die Notwenigkeit fest, zentrale Versorgungsbereiche zu definieren, die unter einen gewissen baurechtlichen Schutz gestellt werden und denen ggf. Entwicklungspriorität zuzuordnen ist.
Die CIMA war mit der Bearbeitung der folgenden Bausteine beauftragt: Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche, Überprüfung und Diskusssion der von der Hansestadt Lübeck erstellten Zentrenhierarchie, Bestimmung der Lübecker Liste zentrenrelevanter Sortimente, Ermittlung der sortimentsspezifischen Kaufkraft und Bindung der Kaufkraft auf Stadtteilebene, Vorstellung der Ergebnisse vor einem städtischen Gremium.
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