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In der Gemeinde Ostrach wurde von der CIMA die Verträglichkeit einer Verlagerung und Erweiterung eines bestehenden Lebensmittelmarktes untersucht. Bei Zugrundelegung der Prüfkriterien des § 11 Abs. 3 BauNVO wurden für die geplante Ansiedlung die möglichen raumordnerischen, städtebaulichen, versorgungsbezogenen und verkehrlichen Auswirkungen in Ostrach und den Nachbarkommunen analysiert.
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