|
Planungs- und Investitionssicherheit fördern den Wettbewerb und steigern dadurch die Leistungsfähigkeit des örtlichen Einzelhandels. Wettbewerb unter fairen Vorzeichen und vernünftigen Bedingungen verbindet Vorteile für den Verbraucher und für die Stadtentwicklung. In einem Zentrenkonzept (kommunales Einzelhandelskonzept) die Rahmenbedingungen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Einklang mit der Raumordnung festzulegen, ist eine wichtige Voraussetzung für die Ausübung der Planungshoheit der Gemeinde und schafft Planungssicherheit für Unternehmen und Investoren. Planerische Festlegungen müssen städtebaulich ambitioniert, wirtschaftlich vernünftig und rechtlich unangreifbar sein. Unsere Einzelhandelskonzepte basieren auf unseren fundierten Markt- und Standortanalysen. Die vorgefundenen Marktdaten von der Angebotsstruktur über das Einzugsgebiet bis zu den noch erschließbaren Umsatzpotenzialen übersetzen wir in konkrete Handlungsempfehlungen: planungsrechtliche Steuerung, städtebauliche Verträglichkeit, optimale Verwertung Ihrer Standorte. Das gilt - wenn auch unter anderen Rahmenbedingungen - auch für regionale Einzelhandelskonzepte.
|